UNFALLVERMEIDUNG (Hinweis gemäß § 14, Absatz 3, Z2 lit. B UIG)
Die AustroCel Hallein GmbH hat auf ihrem Firmengelände viele Maßnahmen getroffen, um Unfälle zu verhindern und die Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten. Falls es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einem Industrieunfall kommt, begrenzen eine Reihe von technischen und organisatorischen Maßnahmen dessen Auswirkungen:
Einrichtungen zur raschen Alarmierung der Einsatzkräfte
- Manuelle und automatische Brandmeldeeinrichtungen
- Manuelle und automatische Brandlöscheinrichtungen
- Automatische Gaswarneinrichtungen
- Interne Meldesysteme
- Externe Meldesysteme zu den Katastropheneinsatzkräften wie Polizei, Feuerwehren, Rotem Kreuz, etc.
Brandbekämpfungseinrichtungen
- Mobile und stationäre Feuerlöscheinrichtungen
- Bauliche Unterteilung der Betriebsanlagen in Brandabschnitte
- Behördlich anerkannte Betriebsfeuerwehr
- Löschhilfeübereinkommen mit der Feuerwehr der Stadtgemeinde Hallein und angrenzenden Gemeindefeuerwehren
Einrichtungen zum Schutz von Boden und Grundwasser
- Systeme zur Rückhaltung, Aufnahme und sachgemäßen Entsorgung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und Abwässern
- Auffangräume für Behälter mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
- Rückhaltebecken bzw. Auffangräume für Löschwasser
Die AustroCel Hallein GmbH hat einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan sowie einen internen Notfallplan und eine entsprechende Brandschutzordnung erstellt. Darauf bauen die Schutzpläne der Behörden für die AustroCel Hallein GmbH auf. Die Abstimmung zwischen Behörden und dem Unternehmen gewährleistet eine zielgerechte Zusammenarbeit aller beteiligten Einsatzkräfte und damit eine effektive Gefahrenabwehr.
Bei einem Industrieunfall werden durch die AustroCel Hallein GmbH folgende Stellen informiert:
- Bezirkshauptmannschaft Hallein, welche die weiteren erforderlichen Stellen informiert.
Sowie im Bedarfsfall:
- Feuerwehren, Rettung, ÖBB, SLB, Straßenmeisterei
Die Anforderung zusätzlicher Einsatzkräfte außerhalb der AustroCel Hallein GmbH erfolgt abhängig vom Ausmaß des Industrieunfalles gemäß den Regeln im Alarmplan. Die Information der Bevölkerung bei einem Industrieunfall erfolgt immer durch die zuständigen Behörden und Einrich-tungen in Absprache mit der AustroCel Hallein GmbH.
Einzelheiten über die Alarmierung und die Maßnahmen außerhalb des Werksgeländes können dem externen Notfall-plan, der von der zuständigen Behörde zu erstellen ist, entnommen werden (Hinweis gemäß §14 Abs. 3 Z 2 lit. a UIG).
Betriebsstandort und Name des Betriebsinhabers lauten: AustroCel Hallein GmbH, Salzachtalstraße 88, 5400 Hallein.
Die AustroCel Hallein GmbH unterliegt den Bestimmungen des Abschnitts 8a der Gewerbeordnung 1994. Die Mitteilung gemäß § 84d Abs. 1 GewO 1994 wurde der zuständigen Behörde vorgelegt. Die AustroCel Hallein GmbH betreibt am Werksgelände eine betriebliche Abwasserreinigungsanlage mit einer bewilligten Rohzulauffracht von 200.000 Einwohnergleichwerten (EW).
Weitere Informationen können bei folgenden Auskunftspersonen im Betrieb eingeholt werden:
DI (FH) Thomas Primetzhofer
COO
Franz Dieterich, MSc ETH
Leitung Werksversorgung
DI Thomas Endl
Leitung Zellstofferzeugung
Gerhard Pichler, MSc
Leitung Technik